Um Kataloge besser sortieren zu können und die Ausgabe übersichtlicher zu gestalten, aber auch um einen rechteabhängigen Zugriff auf einzelne Katalogfunktionen zu gewährleisten, ist ein Katalog zum einen einem Mandanten und zum anderen einer Katalogkategorie zugeordnet.
Die Rechtedefinition geht dabei von oben nach unten, d.h. um auf einen Katalog zugreifen zu können, muss zuerst das Recht auf das Modul Kataloge vorhanden sein, dann das Recht auf den bestimmten Mandanten sowie die Mandantfunktion zur Katalogauslistung beim besagten Mandanten, als auch das Recht auf entsprechende Katalogfunktionen (Daten sichten, Katalog leeren / o. durchsuchen usw..) des gewünschten Kataloges. Entweder über Ihre Gruppe oder über das explizite Benutzerrecht.
Im Bild ist 1] ist die Funktionssicht, 2] Rechtesicht und 3] die grafische Ausgabe. Erst wenn die gewünschte Funktion definiert ist und man auch das erforderliche Gruppen- o. Benutzerrecht hat, führt dies zum Anzeigen des Funktionsknopfes und damit der Möglichkeit diesen aufzurufen. Dabei ist die Katalogkategorie unabhängig von Funktionen oder Rechten. Sie dient nur einer besseren Übersicht und Orientierung bei der Ausgabe.  |